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   OLG Frankfurt, 30.09.2002 - 4 WF 76/02   

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https://dejure.org/2002,6299
OLG Frankfurt, 30.09.2002 - 4 WF 76/02 (https://dejure.org/2002,6299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2002 - 4 WF 76/02 (https://dejure.org/2002,6299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2002 - 4 WF 76/02 (https://dejure.org/2002,6299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH); Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers; Alterssicherung; Altersvorsorge; Schonvermögen; Härtefall

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2 S. 1; ; BSHG § 6; ; BSHG § 88 Abs. 2 S. 8; ; BSHG § 88 Abs. 3 S. 1; ; BSHG § 88 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKH, wirtschaftliche Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 24.05.2000 - 20 WF 313/00

    Wirtschaftliche Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe - Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2002 - 4 WF 76/02
    Dazu ist aber im Einzelnen darzulegen, wie sich die bisher erworbene Altersvorsorge darstellt und warum diese unzureichend ist (OLG Dresden, FamRZ 2001, 632; Baumbach - Hartmann, 60. Auflage, § 115, Randnummer 51, Stichwort 'Alterssicherung'.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 2 WF 34/04

    Prozesskostenhilfe: Einsatz von für Alterssicherung angespartem Kapital

    Eine Härte im Sinne dieser Bestimmung kann erst dann angenommen werden, wenn bei Heranziehung der Beträge eine angemessene Alterssicherung tatsächlich wesentlich erschwert werden würde (vgl. OLG Frankfurt MDR 03, 535).
  • VGH Bayern, 28.12.2015 - 15 C 15.2378

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Vielmehr muss ein Beteiligter, der behauptet, sein Vermögen sei als Alterssicherung vorgesehen, darlegen, welche Alterssicherung er bisher erworben hat und warum diese nicht ausreicht (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 30.9.2002 - 4 WF 76/02 - MDR 2003, 535; OLG Dresden, B. v. 24.5.2000 - 20 WF 313/00 - juris Rn. 3; Geimer in Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 115 Rn. 60).
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